REITABZEICHEN 4
Anforderungen und Inhalte des Reitabzeichen 4
Für Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände) abzulegen.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4
Eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände
angehört sowie den Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Informationen für externe Teilnehmer
Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass
sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Prüfungsteile:
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird
- Hilfszügel sind nicht erlaubt
2. Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
- Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen
- Fitness des Reiters
- Grundausrüstung eines Reitpferdes
Voraussetungen zum Bestehen der Prüfung:
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben.
Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”.
Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens
nach drei Monaten wiederholt werden.
Termine Reitabzeichen 4:
- 14.-16.10.2024 Lehrgang
- 17.10.2024 Prüfung
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