Info Longierabzeichen - Homepage 2023

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LONGIERABZEICHEN
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Anforderungen und Inhalte des Longierabzeichen

1. Longierabzeichen

Voraussetzungen für Longierer und Pferd
 
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Der Besitz des Pferdeführerschein Umgang, der Reitabzeichen 7 und 6 oder der Fahrabzeichen 7 und 6, und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.

Informationen für externe Teilnehmer:
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen.

Prüfungsteile:

1. Longieren

Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6.
Auf Verlangen der Richter kann ein Pferdewechsel vorgenommen werden.
Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.
Beurteilt werden:

  • Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
  • Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
  • Sicherheit beim Handwechsel
  • Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
  • Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
 
2. Stationsprüfungen
 
  • Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
  • Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen


Longierabzeichen 4 bis 2  - Prüfungen auf Anfrage möglich
Termine:

  • 26.-27.03.2024 Lehrgang
  • 28.03.2024 Prüfung

  • 30.-31.07.2024 Lehrgang
  • 01.08.2024 Prüfung

  • 20.-21.08.2024 Lehrgang
  • 22.08.2024 Prüfung

  • 15.-16.10.2024 Lehrgang
  • 17.10.2024 Prüfung
ANSCHRIFT

Palmbachstrasse 17
65510 Hünstetten-Ketternschwalbach
KONTAKT

Reitschulbüro: 0176 - 63 179 722
info@pferdesportanlage-hoffmann.de
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BÜROZEITEN

Montag bis Freitag 9.00 - 11.30
Persönliche Termine nach Vereinbarung
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