LONGIERABZEICHEN
Anforderungen und Inhalte des Longierabzeichen
1. Longierabzeichen
Voraussetzungen für Longierer und Pferd
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Der Besitz des Pferdeführerschein Umgang, der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
Informationen für externe Teilnehmer:
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen.
Prüfungsteile:
1. Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6.
Auf Verlangen der Richter kann ein Pferdewechsel vorgenommen werden.
Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.
Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
2. Stationsprüfungen
- Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen
Longierabzeichen 4 bis 2 - Prüfungen auf Anfrage möglich
Termine:
- nach Absprache im Zeitraum der Reitabzeichen 7-4 (Oster-/Sommer-/ und Herbstferien)
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